Tagen im Landkreis Osnabrück) für den Landkreis Osnabrück per Allgemeinverfügung Zugangsbeschränkungen für u.a. für Sportstätten erlassen.
Demnach dürfen an unserem Sportbetrieb nur noch Geimpfte, Genesene oder getestete Personen teilnehmen.
Bitte bringt insofern euren „gelben“ oder digitalen Impfausweis, eine Bescheinigung über eine Genesung (nicht älter als 1 halbes Jahr) oder Bescheinigung über einen Test (PCR-Test/Gültigkeit: 48 Stunden oder PoC-Antigen-Test/Gültigkeit: 24 Stunden) mit.
Zudem könnt Ihr, falls Ihr weder geimpft noch genesen seid und nicht über einen Nachweis eines PCR- oder PoC-Antigentests verfügt, Euch bei uns vor Ort kostenlos mittels Selbsttests testen lassen.
Bitte erscheint zwecks Einsichtnahme in das Impfbuch oder der Bescheinigung über die Genesung 15 Minuten vor Trainingsbeginn; bei noch erforderlichem Selbsttest vor Ort 30 Minuten vor Trainingsbeginn in der Sportstätte.